Info für Vorstände
Veröffentlichungen im Hessischen Kleingärtner
Anträge auf Ehrungen zur Veröffentlichung im Hessischen Kleingärtner werden beim Landesverband Hessen der Kleingärtner e. V. zentral erfasst und an die Redaktion zum Abdruck gesendet.
Eigene Pressebeiträge für den Hessischen Kleingärtner bitte an den Stadt- und Kreisverband Wiesbaden der Kleingärtner e. V. senden – gerne mit Foto, jedoch mit einer ausreichend hohen Bildqualität (mind. 1 MB). Bitte keine Beiträge direkt an das Druckhaus Karlsruhe schicken, da diese dort nicht bearbeit und somit nicht veröffentlicht werden.
Es kann vorkommen, dass ihre Presseberichte ggf. wegen Platzmangel nicht zum gewünschten Zeitpunkt erscheinen, daher beachten Sie bitte den Anmeldeschluss der Redaktion.
“Hessischer Kleingärtner”
Termine Redaktionsschluss
Ausgabe 2020 Termin
Januar 21. November 2018
Februar 19.. Dezember 2018
März 23. Januar 2019
April 20. Februar 2019
Mai 24.. März 2019
Juni 23. April 2019
Juli/August 20. Mai 2019
September 23. Juli 2019
Oktober 26. August 2019
November 23. September 2019
Dezember 21. Oktober 2019
Sachschadensmeldungen
Seitens des Kleingartenversicherungsdienstes wurde festgestellt, dass einige Kleingärtner*innen Schadensmeldungen direkt an die Versicherung schicken. Diese Anzeigen werden dort nicht bearbeitet, sondern mit einiger Verzögerung zurückgeschickt. Für die Beasrbeitung ist der Stadt- und Kreisverband Wiesbaden der Kleingärtner zuständig, der diese nach formaler Prüfung an die Versicherung weiterleitet.
Es wird um Beachtung folgender Punkte gebeten:
Die Schadensanzeigen sind vom Versicherungsbeauftragten des Vereins zu prüfen, zu unterschrieben und müssen mit dem Vereinsstempel versehen sein.
Adressat der Schadensmeldungen ist der Stadt- und Kreisverband Wiesbaden der Kleingärtner e. V. .
Nachfragen über den Verlauf einer Schadensregulierung, bitte erst an den Stadt- und Kreisverband der Kleingärtner Wiesbaden e. V. stellen.
Für teure Gerätschaften, Bekleidungsstücke etc. ist die Laube kein geeigneter Aufbewahrungsort. Bitten Sie Ihre Mitglieder derartige Gegenstände aus der Laube zu entfernen. Ziel muss es sein, die Schadensumme zu senken und die Versicherungsprämie stabil zu halten.
Bei einer Schadensmeldung müssen Fotos von der Laube und deren Einrichtung gemacht werden, da sich die Schäden so besser dargestellt werden können.
„Quittungen* und die Bestätigung der polizeilichen Anzeige sind der Schadensmeldung beizufügen.
Für die Meldung der Schäden haben Sie max. 6 Wochen Zeit !!!!